Werkzeug

Symbole auf Behältern: Was Zeichen und Nummern bedeuten

Glas und Gabel, Nummern im Pfeildreieck, Sterne am Gefrierfach, IP-Angaben: Beschreiben Sie, was Sie auf Dose, Glas oder Box sehen, zum Beispiel „Dreieck 5“, und Sie lesen, was es bedeutet. Fest steht die Bedeutung nur bei Zeichen mit Rechtsgrundlage1,2; die anderen erklären wir als Angabe des Herstellers.

Lebensmittelkontakt

Glas und Gabel
Für Lebensmittelkontakt. Das Symbol aus Anhang II der EU-Verordnung: Der Gegenstand ist dafür bestimmt, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen1,3.
Aufschrift „Für Lebensmittelkontakt“ oder ein Verwendungszweck wie „Vorratsdose“
Dasselbe in Worten. Statt des Symbols darf der Hersteller die Eignung in Worten angeben oder den Verwendungszweck nennen1.
Kein Zeichen, aber eindeutig für Lebensmittel, etwa ein Trinkglas
Angabe nicht Pflicht. Ist ein Gegenstand eindeutig für Lebensmittel bestimmt, muss die Angabe nicht stehen1,3.

Kunststoffe (Nummer im Pfeildreieck)

1 oder PET
Polyethylenterephthalat (PET). Nummer 1, Abkürzung PET2. Ein Beispiel sind PET-Getränkeflaschen4.
2 oder HDPE (auch PE-HD)
Polyethylen hoher Dichte. Nummer 2, Abkürzung HDPE2.
3 oder PVC
Polyvinylchlorid. Nummer 3, Abkürzung PVC2.
4 oder LDPE (auch PE-LD)
Polyethylen niedriger Dichte. Nummer 4, Abkürzung LDPE2.
5 oder PP
Polypropylen. Nummer 5, Abkürzung PP2. Ob eine Dose aus PP in Gefrierfach, Spülmaschine oder Mikrowelle darf, steht in den Angaben des Herstellers.
6 oder PS
Polystyrol. Nummer 6, Abkürzung PS2.

Weitere Materialien

20, 21 oder 22 mit PAP
Papier und Pappe. 20 Wellpappe, 21 sonstige Pappe, 22 Papier2.
40 mit FE
Stahl. Nummer 40, Abkürzung FE2.
41 mit ALU
Aluminium. Nummer 41, Abkürzung ALU2.
50 oder 51 mit FOR
Holz oder Kork. 50 Holz, 51 Kork2.
60 oder 61 mit TEX
Baumwolle oder Jute. 60 Baumwolle, 61 Jute2.
70, 71 oder 72 mit GL
Glas. 70 farbloses, 71 grünes, 72 braunes Glas2.
C/ und eine Abkürzung, Nummern 80 bis 99
Verbundstoff. Verbund aus mehreren Materialien, die sich nicht von Hand trennen lassen; angegeben werden C und die Abkürzung des Hauptbestandteils2.

Sterne am Gefrierfach

Ein Stern
−6 °C und kälter. Nur zum kurzen Zwischenlagern5.
Zwei Sterne
−12 °C und kälter. Nur zum kurzen Zwischenlagern5.
Drei Sterne
mindestens −18 °C. Für das längere Lagern von Gefriergut5.
Vier Sterne
−18 °C und kälter, zum Einfrieren. Zum Lagern und auch zum Einfrieren frischer Lebensmittel5.

Angaben des Herstellers

Schneeflocke oder Eiskristall
Für das Gefriergerät (laut Hersteller). Das EU-Recht legt dafür kein Zeichen fest; es kennt nur Glas und Gabel1. Bis zu welcher Temperatur die Dose geeignet ist, steht in der Gebrauchsanleitung. Margarine- und Frischkäsedosen sind in der Regel nicht zum Einfrieren geeignet6.
Teller oder Glas unter Wasserstrahlen
Spülmaschine (laut Hersteller). Angabe des Herstellers; ob oben, unten oder im ganzen Korb, steht in der Gebrauchsanleitung.
Wellenlinien, oft in einem Kasten
Mikrowelle (laut Hersteller). Angabe des Herstellers; ob mit oder ohne Deckel, steht in der Gebrauchsanleitung.

IP-Schutzart

IP und zwei Ziffern, zum Beispiel IP67
Schutz gegen Staub und Wasser. Erste Ziffer: Schutz gegen Fremdkörper und Staub; zweite Ziffer: Schutz gegen Wasser7. Die Angabe stammt vom Hersteller.
erste Ziffer 5
staubgeschützt. Erste Ziffer 5: staubgeschützt7.
erste Ziffer 6
staubdicht. Erste Ziffer 6: staubdicht7.
zweite Ziffer 4
Spritzwasser. Schutz gegen Spritzwasser7.
zweite Ziffer 7
kurzzeitiges Eintauchen. Schutz gegen kurzzeitiges Eintauchen7.
zweite Ziffer 8
dauerhaftes Untertauchen. Schutz gegen dauerhaftes Untertauchen7.
X statt einer Ziffer
keine Angabe. Soll eine Ziffer nicht angegeben werden, steht dort ein X7.

Gut zu wissen

  • Für Lebensmittelkontakt legt die EU-Verordnung nur ein Symbol fest: Glas und Gabel1,3.
  • Die Nummern und Abkürzungen für Verpackungsmaterialien sind freiwillig und nennen das Material2, nicht die Eignung für Lebensmittel.
  • Schneeflocke, Spülmaschine und Mikrowelle sind Angaben des Herstellers; die Grenzen stehen in der Gebrauchsanleitung.
  • Hinweise für eine sichere Verwendung muss der Hersteller angeben, wo sie nötig sind1.

Quellen

  1. Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen – Art. 3, Art. 15, Anhang II · Europäisches Parlament und Rat der EU / Amtsblatt der EU (EUR-Lex) (geprüft am 24.10.2026)
  2. Entscheidung 97/129/EG der Kommission vom 28. Januar 1997 zur Festlegung eines Kennzeichnungssystems für Verpackungsmaterialien – Art. 1 und 3, Anhänge I bis VII · Europäische Kommission / Amtsblatt der EU (EUR-Lex) (geprüft am 24.10.2026)
  3. Merkblatt Bedarfsgegenstände (Januar 2025) · IHK für München und Oberbayern (geprüft am 24.10.2026)
  4. So kann Mineralwasser gelagert werden · Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Portal Ernährungsvorsorge (geprüft am 24.10.2026)
  5. Kalt, kälter, am kältesten: Weißt Du, wieviel Sternlein am Gefrierfach stehen? (Pressemeldung, Stand 11.09.2024) · Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) in der BLE (geprüft am 24.10.2026)
  6. Rein ins Gefrierfach! Gemüse und Obst einfach einfrieren (Pressemeldung, Stand 25.09.2024) · Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) in der BLE (geprüft am 24.10.2026)
  7. ASI 3.10 Elektrischer Strom – Gefahren und Schutzmaßnahmen, Kap. 4: Schutzarten („IP-Code“) nach DIN EN 60529 · Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) (geprüft am 24.10.2026)