Werkzeug
Symbole auf Behältern: Was Zeichen und Nummern bedeuten
Glas und Gabel, Nummern im Pfeildreieck, Sterne am Gefrierfach, IP-Angaben: Beschreiben Sie, was Sie auf Dose, Glas oder Box sehen, zum Beispiel „Dreieck 5“, und Sie lesen, was es bedeutet. Fest steht die Bedeutung nur bei Zeichen mit Rechtsgrundlage1,2; die anderen erklären wir als Angabe des Herstellers.
Lebensmittelkontakt
- Glas und Gabel
- Für Lebensmittelkontakt. Das Symbol aus Anhang II der EU-Verordnung: Der Gegenstand ist dafür bestimmt, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen1,3.
- Aufschrift „Für Lebensmittelkontakt“ oder ein Verwendungszweck wie „Vorratsdose“
- Dasselbe in Worten. Statt des Symbols darf der Hersteller die Eignung in Worten angeben oder den Verwendungszweck nennen1.
Kunststoffe (Nummer im Pfeildreieck)
- 1 oder PET
- Polyethylenterephthalat (PET). Nummer 1, Abkürzung PET2. Ein Beispiel sind PET-Getränkeflaschen4.
- 2 oder HDPE (auch PE-HD)
- Polyethylen hoher Dichte. Nummer 2, Abkürzung HDPE2.
- 3 oder PVC
- Polyvinylchlorid. Nummer 3, Abkürzung PVC2.
- 4 oder LDPE (auch PE-LD)
- Polyethylen niedriger Dichte. Nummer 4, Abkürzung LDPE2.
- 5 oder PP
- Polypropylen. Nummer 5, Abkürzung PP2. Ob eine Dose aus PP in Gefrierfach, Spülmaschine oder Mikrowelle darf, steht in den Angaben des Herstellers.
- 6 oder PS
- Polystyrol. Nummer 6, Abkürzung PS2.
Weitere Materialien
- 20, 21 oder 22 mit PAP
- Papier und Pappe. 20 Wellpappe, 21 sonstige Pappe, 22 Papier2.
- 40 mit FE
- Stahl. Nummer 40, Abkürzung FE2.
- 41 mit ALU
- Aluminium. Nummer 41, Abkürzung ALU2.
- 50 oder 51 mit FOR
- Holz oder Kork. 50 Holz, 51 Kork2.
- 60 oder 61 mit TEX
- Baumwolle oder Jute. 60 Baumwolle, 61 Jute2.
- 70, 71 oder 72 mit GL
- Glas. 70 farbloses, 71 grünes, 72 braunes Glas2.
- C/ und eine Abkürzung, Nummern 80 bis 99
- Verbundstoff. Verbund aus mehreren Materialien, die sich nicht von Hand trennen lassen; angegeben werden C und die Abkürzung des Hauptbestandteils2.
Sterne am Gefrierfach
- Ein Stern
- −6 °C und kälter. Nur zum kurzen Zwischenlagern5.
- Zwei Sterne
- −12 °C und kälter. Nur zum kurzen Zwischenlagern5.
- Drei Sterne
- mindestens −18 °C. Für das längere Lagern von Gefriergut5.
- Vier Sterne
- −18 °C und kälter, zum Einfrieren. Zum Lagern und auch zum Einfrieren frischer Lebensmittel5.
Angaben des Herstellers
- Schneeflocke oder Eiskristall
- Für das Gefriergerät (laut Hersteller). Das EU-Recht legt dafür kein Zeichen fest; es kennt nur Glas und Gabel1. Bis zu welcher Temperatur die Dose geeignet ist, steht in der Gebrauchsanleitung. Margarine- und Frischkäsedosen sind in der Regel nicht zum Einfrieren geeignet6.
- Teller oder Glas unter Wasserstrahlen
- Spülmaschine (laut Hersteller). Angabe des Herstellers; ob oben, unten oder im ganzen Korb, steht in der Gebrauchsanleitung.
- Wellenlinien, oft in einem Kasten
- Mikrowelle (laut Hersteller). Angabe des Herstellers; ob mit oder ohne Deckel, steht in der Gebrauchsanleitung.
IP-Schutzart
- IP und zwei Ziffern, zum Beispiel IP67
- Schutz gegen Staub und Wasser. Erste Ziffer: Schutz gegen Fremdkörper und Staub; zweite Ziffer: Schutz gegen Wasser7. Die Angabe stammt vom Hersteller.
- erste Ziffer 5
- staubgeschützt. Erste Ziffer 5: staubgeschützt7.
- erste Ziffer 6
- staubdicht. Erste Ziffer 6: staubdicht7.
- zweite Ziffer 4
- Spritzwasser. Schutz gegen Spritzwasser7.
- zweite Ziffer 7
- kurzzeitiges Eintauchen. Schutz gegen kurzzeitiges Eintauchen7.
- zweite Ziffer 8
- dauerhaftes Untertauchen. Schutz gegen dauerhaftes Untertauchen7.
- X statt einer Ziffer
- keine Angabe. Soll eine Ziffer nicht angegeben werden, steht dort ein X7.
Gut zu wissen
- Für Lebensmittelkontakt legt die EU-Verordnung nur ein Symbol fest: Glas und Gabel1,3.
- Die Nummern und Abkürzungen für Verpackungsmaterialien sind freiwillig und nennen das Material2, nicht die Eignung für Lebensmittel.
- Schneeflocke, Spülmaschine und Mikrowelle sind Angaben des Herstellers; die Grenzen stehen in der Gebrauchsanleitung.
- Hinweise für eine sichere Verwendung muss der Hersteller angeben, wo sie nötig sind1.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen – Art. 3, Art. 15, Anhang II · Europäisches Parlament und Rat der EU / Amtsblatt der EU (EUR-Lex) (geprüft am 24.10.2026)
- Entscheidung 97/129/EG der Kommission vom 28. Januar 1997 zur Festlegung eines Kennzeichnungssystems für Verpackungsmaterialien – Art. 1 und 3, Anhänge I bis VII · Europäische Kommission / Amtsblatt der EU (EUR-Lex) (geprüft am 24.10.2026)
- Merkblatt Bedarfsgegenstände (Januar 2025) · IHK für München und Oberbayern (geprüft am 24.10.2026)
- So kann Mineralwasser gelagert werden · Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Portal Ernährungsvorsorge (geprüft am 24.10.2026)
- Kalt, kälter, am kältesten: Weißt Du, wieviel Sternlein am Gefrierfach stehen? (Pressemeldung, Stand 11.09.2024) · Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) in der BLE (geprüft am 24.10.2026)
- Rein ins Gefrierfach! Gemüse und Obst einfach einfrieren (Pressemeldung, Stand 25.09.2024) · Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) in der BLE (geprüft am 24.10.2026)
- ASI 3.10 Elektrischer Strom – Gefahren und Schutzmaßnahmen, Kap. 4: Schutzarten („IP-Code“) nach DIN EN 60529 · Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) (geprüft am 24.10.2026)